Konzept – Wunschaktie

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Vereine bestimmen Aktienmotive selbst

Museen, Vereine und gemeinnützige Einrichtungen können ihre Sponsoren zu Aktionären machen. Über die Sozial AG geben sie Wertpapiere mit einem ansprechenden Motiv ihrer eigenen Wahl aus: dem Repro eines Kunstwerkes aus ihrem Bestand; einem Gebäude, dass sie gern erhalten möchten; einer Fußballmannschaft, die unterstützt werden soll; einer Jugendgruppe, die Betreuung braucht; eines Kindergartens, für den Eigenmittel fehlen.

Sie mailen dieses Digitalfoto einfach an info@sozial-ag.de . Die übernimmt die Aufgabe, es in den vorhandenen, einheitlichen DIN-A3-Aktienrahmen einzupassen und es zum Druck zu geben.

Jede Wunschaktie hat einen Nominalwert von 1 Euro, mit dem sie auch verbrieft wird. Sie wird aber später für 15 Euro verkauft. Dieser Gesamtpreis ist voll spendenabzugsfähig.

Kosten für den Ausgeber: im Vorfeld nur für das eigene Digitalfoto. Er kann wählen, in welcher Qualität seine Wusnchaktie gedruckt werden soll: für 2 E in guter, für 4 E in erstklassiger Qualität. Er erhält seine Aktien, zunächst einmal 100 Stück, samt zugehöriger Spendenbescheinigungen in Kommission. In Hunderter-Chargen kann auch nachgeordert werden; in der Regel innerhalb von 3 Werktagen.

Sobald ihm durch die ersten Verkäufe finanziell möglich, überweist er der Sozial-AG die Druckkosten (2 oder 4 Euro) und zusätzlich den Nominalwert von 1 E für die Sozial-AG. Den Hauptanteil vom Verkaufspreis, also 10 bis 12 Euro, behält das Museum bzw. der Verein für seine gemeinnützigen Zwecke. So kann auch „Kleinvieh etwas Mist machen”.

Auf der Rückseite jeder Wunschaktie werden der gemeinnützige Aktienausgeber und seine Ziele vorgestellt; vielleicht auch der besondere Zweck, für den gerade diese Aktien-Spende verwandt werden soll.

Der 1 €, der als Nominalwert an die Sozial-AG geht, wird auf Dauer innerhalb des großen Sozialaktien-Topfes fest angelegt. Auf Wunsch können dem Aktienausgeber davon jährlich 5 Prozent Zinsen ausgezahlt werden. Oder er kann diese Cent-Beträge der Sozial-AG zufließen lassen, die damit ihr Internet-Spendenportal (www.spendenportal.de) finanzieren möchte. Das kann der Aktiengeber dafür dauerhaft kostenlos nutzen, um weitere Spenden einzuwerben. Mit der Veröffentlichung im Handelsregister werden die Wunschaktien zu echten Aktien; bis dahin gelten sie als Anrechtsscheine.

An der Ausarbeitung dieses Systems, das mehrfach Nutzen bringt, waren Wirtschaftswissenschaftler, Juristen und Fachleute der privaten Bielefelder Lampebank beteiligt.

Weitere Auskünfte:
Franz Schaible Tel. 0521 2996100
Mail: schaible@sozial-ag.de